Markus Wolff
Wie in jedem Jahr stand auch 2019 das letzte UVR-Abendtreffen des Jahres im Zeichen des Steuerrechts. Am 3. Dezember 2019 informierte wieder Steuerberater und Diplom-Kaufmann Markus Wolff, Partner der MIZ Steuerberatung GbR, über die vielen steuerlichen Änderungen, die auch diesmal den Jahreswechsel begleiten. Schwerpunkt seiner Erläuterungen waren die erst wenige Tage zuvor beschlossenen Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Elektrofahrzeugen, seien es Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder oder auch Dienstfahrzeuge für Mitarbeiter. Herr Wolff erläuterte die neuen Kaufprämien, aber auch die Verbesserungen bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen. Er gab Tipps bei der Wahl der Versteuerung (pauschal oder mit Fahrtenbuch) und wies auf die neuen Vorgaben bei der Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen hin.
Außerdem ging Herr Wolff auf die neu gefassten Grundsätze ordnungsgemäßer elektronischer Buchführung GoBD ein und wies auf diverse Änderungen bei der Besteuerung von Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer hin. Letztlich informierte er auch über die künftigen Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau und prophezeite, dass die Änderungen beim Solidaritätszuschlag sicherlich bald Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sein werden.
Alle Teilnehmer erhielten ein mehr als 60-seitiges Handout mit Tipps und Hinweisen.
Bei Interesse können Sie dieses bei der MIZ http://miz.de/standorte/ratingen/ anfordern.