Welche Herausforderungen die neue EU-Whistleblower-Richtlinie, die bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, für die Unternehmen bedeutet, und welche Auswirkungen dies auf die D&O-Versicherung hat, erläuterten in einem Online-Vortrag am 6. Oktober 2021 Frau Rechtsanwältin Karin Baumeier, LL.M., sowie Dr. Thomas Altenbach, Geschäftsführer der LegalTegrity GmbH.
Während bisher nur spezifische Branchen erfasst werden, sieht der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes vor, dass anfangs alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, später auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Meldestelle einführen müssen, an die sich Whistleblower wenden können. Die organisatorischen Anforderungen dafür sind nicht zu unterschätzen, bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder, wie Dr. Altenbach erläuterte.
Worauf zur Absicherung des Risikos bei einer D&O-Versicherung zu achten ist, erklärte Rechtsanwältin Karin Baumeier. Sie wies z. B. darauf hin, dass ein Unternehmensvorstand trotz Ressortverteilung Überwachungs- und Kontrollpflichten habe, die zu einer Haftung auch außerhalb des eigenen Vorstandsbereichs führen könne. Auch das neue Lieferkettengesetz werde das Haftungsrisiko von Geschäftsführern und Vorständen nicht unerheblich erhöhen. Allein von 2014 bis 2018 sei die Zahl der Verfahren zur Managerhaftpflicht um fast die Hälfte angestiegen.
Bei Interesse können Sie die Präsentation per E-Mail bei Frau Juliane Zurhorst office@unternehmensverband.com anfordern.