Wie Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement rechtsicher durchführen können, erklärte UVR-Syndikusanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hakan Cetin im Kompaktseminar "Alles BEM oder was?" am 25. August 2021.
Zahlreiche Teilnehmer ließen sich die einzelnen Schritte vom Einladungsschreiben über das eigentliche BEM-Gespräch bis hin zu möglichen Ergebnissen erklären. Auch datenschutzrechtliche Anforderungen wurden besprochen wie auch Auswirkungen auf mögliche nachfolgende Kündigungsschutzverfahren. Letztlich erläuterte er auch, welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim betriebliches Eingliederungsmanagement zu beachten sind.
Bei Interesse können Sie die UVR-Präsentation und Musterformulare für das Verfahren per E-Mail bei Frau Juliane Zurhorst office@unternehmensverband.com anfordern.