Online-Sprechstunde "Homeofficepflicht und Testangebotspflicht"


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Über die neuen Regelungen zu "Homeofficepflicht und Testangebotspflicht" informierte in der Online-Sprechstunde am 29. April 2021 UVR-Geschäftsführer und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Axel Mauersberger.

Bereits drei Tage nach Inkrafttreten der Pflicht, den Mitarbeitern regelmäßig Coronatests anzubieten, war diese schon wieder verschärft worden. Mehr oder weniger gleichzeitig war die Pflicht, den Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice anzubieten, ausgeweitet worden, was ebenfalls zu vielen Fragen führte. In der Online-Sprechstunde wurden die neuen Regeln genau erklärt und Tipps gegeben, wie man als Arbeitgeber den Pflichten mit möglichst geringem zusätzlichen Aufwand nachkommt. Vor allem wurde auch erläutert, wie die Unternehmen dokumentieren, dass sie den Verpflichtungen nachgekommen sind, um für eventuelle Überprüfungen durch die Behörden vorbereitet zu sein.

Bei Interesse können Sie die Präsentation per E-Mail bei Frau Juliane Zurhorst office@unternehmensverband.com anfordern.