Das Coronavirus setzt den Geschäftsmodellen vieler Unternehmen erheblich zu. Gerade erst hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung nochmals bis zum Jahresende 2020 ausgesetzt. Eher unbemerkt wurde aber Ende September der Referentenentwurf des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgestellt, das sehr kurzfristig im Jahr 2021 in Kraft treten soll. Welche neuen Möglichkeiten sich für Unternehmer daraus ergeben und was sich zukünftig ändern wird, darüber berichteten im Online-Seminar am 7. Oktober 2020 die Rechtsanwälte Dr. Marc d´ Avoine und Peter Mazzotti von ATN - d´Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte.
Die beiden erfahrenen Insolvenzverwalter und Berater in Sanierungs- und Restrukturierungsfällen erläuterten, dass sich durch das in der Reform enthaltene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG neue Möglichkeiten durch die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement ergeben - und zwar weit vor den bisherigen Möglichkeiten in der Eigenverwaltung und der Regelinsolvenz. Das Restrukturierungsverfahren könne im Einzelfall durch eine gerichtliche Stabilisierungsanordnung unterstützt und somit schon sehr früh eingegriffen werden, bevor ein Unternehmen weiter in Schieflage gerate. Die Referenten hoben hervor, dass durch das neue Verfahren mit seiner Vertraulichkeit die Reputation eines Unternehmens erhalten werden könne, aber auch Gläubiger Vorteile aufgrund der hohen Flexibilität und der raschen Verfahrensdurchführung hätten.
Die Präsentation der Referenten können Sie direkt bei ATN Rechtsanwälte unter mail@atn-ra.de und als Mitgliedsunternehmen im UVR gern bei Juliane Zurhorst unter office@unternehmensverband.com anfordern.